Exkursion im Fach Wirtschaft und Recht –  Besuch einer Gerichtsverhandlung mit Jugendrichter und Schöffengericht

Am 22. Juni 2023 besuchte der Q11 Wirtschafts- und Recht-Kurs 1wr3 von Frau Heim eine Gerichtsverhandlung am Amtsgericht in Regensburg. Bei dieser Verhandlung handelte es sich um den Fall eines 19-jährigen Angeklagten, der im vergangenen Jahr einen 23-jährigen Mann mit einem Messer an einer Bushaltestelle angegriffen und zwei Stiche in den Bauch versetzt hatte. 

Die Verhandlung wurde von einem Richter und zwei Schöffenrichtern, einer Frau und einem Mann, geleitet. Zusätzlich zur Gerichtsbesetzung waren der Staatsanwalt, der Täter, dessen beiden Anwälte, die Jugendgerichtshilfe sowie ein Sachverständiger anwesend, um den Sachverhalt zu bewerten und das Gericht bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Sowohl die Anwälte als auch die Staatsanwaltschaft erklärten zu Beginn, dass neben dem Strafgesetzbuch auch das Jugendgerichtsgesetz berücksichtig werden müsste, insofern die Voraussetzungen verminderter bzw. fehlender Reifegesichtspunkte beim Täter erfüllt werden. 

Während der Verhandlung wurde bekannt, dass das Opfer infolge des Angriffs notoperiert werden musste und eine lange Narbe am Bauch davontrug. Der Täter befand sich bis zum Verhandlungstag in Untersuchungshaft. Es wurde berichtet, dass der Täter regelmäßig Drogen und Alkohol konsumierte und auch während der Tat unter diesem Einfluss stand. 

Ein Zeuge äußerte vage, dass es sich möglicherweise um eine Beziehungstat handeln könnte. Jedoch konnte diese Aussage während der Verhandlung nicht bestätigt werden, da das Opfer selbst nicht als geladener Zeuge erschienen ist. Der Richter verhängte gegen das Opfer ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 € oder alternativ fünf Tage Haft.

Die Tatsache, dass der Täter nicht aktiv zur Aufklärung des Tatmotivs beitrug, erschwerte die Ermittlung des genauen Tatmotivs. Das Gericht entschied jedoch auf Grundlage der vorliegenden Beweise und der Empfehlungen des Sachverständiger und der Jugendgerichtshilfe, dass eine Freiheitsstrafe und eine Entzugstherapie angemessene Maßnahmen seien, um den Angeklagten zu einer Besserung zu führen und weitere Straftaten zu verhindern.

Das Urteil für den 19-jährigen Täter lautete: eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten sowie eine Entzugstherapie. Dem Angeklagten wurde nahegelegt, die Therapie als reelle Chance zu nutzen, da andernfalls die Haftstrafe im Gefängnis vollstreckt werden müsste.

Der Wirtschafts- und Recht-Kurs von Frau Heim konnte durch die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung wichtige Einblicke in den Ablauf eines Strafprozesses gewinnen und verfolgte aufmerksam die Verhandlung. Dabei konnten die Jugendlichen, einen praxisnahen Einblick in das Rechtssystem gewinnen und ein tieferes Verständnis für die Bedeutung von Recht und Gesetz in unserer Gesellschaft zu entwickeln.

Johanna Heim

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